Förderung und Finanzierung
Für Aus- und Weiterbildungen ist es möglich unter gewissen Voraussetzungen eine Unterstützung zu erhalten. Auf den Seiten https://erwachsenenbildung-steiermark.at/netzwerk/themen-und-projekte/foerderungen-fuer-erwachsenenbildung/ und www.kursförderung.at findest du einen guten Überblick über finanzielle Förderungen.
Darüber hinaus gibt es noch andere Förderungen und Maßnahmen, welche wir für dich in einem Überblick zusammengefasst haben:
Stipendium
Verrate uns in einem Motivationsschreiben was dich an der Ausbildung zum Medizinischen Masseur begeistert und warum gerade du ein Stipendium bekommen solltest. Sende uns das Schreiben mit deinem Lebenslauf und mit ein bisschen Glück darfst du dich über einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten freuen.
In der Zwischenzeit kannst du durch die Websites unserer Partner klicken, bei denen du dann dein Pflichtpraktikum absolvierst und dir einen ersten Eindruck holen.
Weitere Förderungen und Finanzierungen
Die Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmer-/innen die Möglichkeit, sich zwischen 2 und 12 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen um eine der Aus- und Weiterbildung zu machen. Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze während der Bildungskarenz ist gestattet. Für die Ausbildungskosten gibt es keine finanzielle Unterstützung.
Voraussetzungen für die Bildungskarenz
- Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
- Du brauchst das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers.
- Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden (16 Stunden für Personen mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr).
Die Bildungsteilzeit bietet Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit, die Arbeit zwischen 4 und 24 Monaten zu reduzieren und sich so der Aus- und Weiterbildung zu widmen. Die Reduktion kann zwischen 25 % und 50 % des aktuellen Arbeitsumfanges betragen. Für jede Arbeitsstunde weniger zahlt das AMS € 0,84 (ab 1.1.2021)
Voraussetzungen für Bildungsteilzeit
- Du musst einen Anspruch auf Arbeitslosengeld beim AMS haben.
- Du musst mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit vollversicherungspflichtig, d.h. über der Geringfügigkeitsgrenze, beschäftigt sein.
- Du brauchst das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers: über die Dauer der Bildungsteilzeit, wann sie beginnt und wann sie endet.
Mit AQUA stellt das AMS Steiermark allen interessierten Arbeitssuchenden eine individuelle Ausbildungsmöglichkeit und allen steirischen Unternehmen ein Instrument zur Rekrutierung und Qualifizierung von neuen MitarbeiterInnen zur Verfügung.
Mehr Informationen: https://www.qua.or.at/projekte/aqua/
Die zam-Steiermark GmbH ist Frauen, die sich beruflich weiterentwickeln wollen und gleichzeitig Unternehmen, die qualifizierte Arbeitskräfte suchen behilflich. Die Stiftung setzt mit Unternehmen, Bildungseinrichtungen und ausbildungsinteressierten Frauen eine praxisorientierte und innovative Ausbildung um.
Mehr Informationen: http://www.zam-stiftung.at/index.php/
OÖ – Bildungskonto des Landes OÖ
Mit dem Bildungskonto wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung gefördert. Das Bildungskonto des Landes deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2000 Euro für fast alle Personenkreise ab. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.
Steiermark – Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
Der GraFo ist ein Projekt des Sozialamtes der Stadt Graz und fördert berufliche Weiterbildungen mit bis zu 3.000 Euro pro Person. Gefördert werden erwerbstätige Grazer*innen zwischen 18 und 64 Jahren mit niedrigem (Haushalts-)Einkommen. (Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.)
Wien – WAFF
Beim WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) gibt es mehrere Fördervarianten. Gemeinsame Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, klären Sie bitte direkt mit den WAFF-Beraterinnen ab.
NÖ – Bildungsförderung
Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Eine Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dienen muss.
Salzburg – Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg die Kursgebühren von Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich verwertbar sind. Der Förderungswerber muss entweder seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte in Salzburg haben. Die finanzielle Unterstützung kann erst nach Abschluss der Ausbildung beantragt werden.
Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss
Der Qualifikationsförderungszuschuss dient der Weiterbildung im derzeitigen Beruf aber auch Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, WIBAG,…) fallen.
Tirol – Bildungsgeld-update
Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. Aus- und Weiterbildungen werden mit einer Förderung von 30 % (aber max. 500 Euro) der Kurskosten unterstützt. Förderbare Personen sind u.a.:
Arbeitnehmer, Arbeitslose, Wiedereinsteiger/innen, Selbständige mit max. 9 Mitarbeitern und Menschen, die ihren Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben. Ansuchen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung erbracht werden. Ausbezahlt wird die Förderung jedoch erst nach Absolvierung der Ausbildung.
Vorarlberg – Bildungszuschüsse
Es gibt in Vorarlberg verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbarer Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.
Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer
Die Bildungsförderung dient zur finanziellen Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, freien Dienstnehmern und WiedereinsteigerInnen, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist Voraussetzung. Der Antrag kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gestellt werden.